In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass in der Bewertungspraxis die gemäss Bewertungsnormen zur Verfügung stehende Skala von 1 bis 9 nicht linear angewandt wird, sondern Noten unter 6 nur selten vergeben werden (vgl. hierzu das neue Urteil des Verwaltungsgericht 100 2023 267 vom 16.8.2024, E. 5.4). Die Note für die Verkehrslage ist mit der allgemeinen Neubewertung von 9 auf 8 gesenkt worden, übereinstimmend mit dem neu erstellten Verkehrslagenotenplan. Triftige Gründe, die ein Abweichen von diesem Plan rechtfertigen könnten, hat die Delegation nicht festgestellt.