Der Eigenmietwert wird vom Protokollmietwert abgeleitet, einem Zwischentotal der amtlichen Bewertung, bei dem der Realwertzuschlag keine Rolle spielt (siehe E. 4.2 hiervor). Durch das um einen Punkt gesenkte Notentotal hat sich der Protokollmietwert des Wohnhauses nur von CHF 32'727.-- auf CHF 31'764.-- reduziert (-2.9 %). Der Realwertzuschlag ist infolge der gesenkten Gebäudeartnote hingegen von 62 % auf 47 % zurückgegangen (vgl. Objektprotokolle, pag. 48 und 62).