6.1 Weiter hat die Delegation die von der Steuerverwaltung im Einspracheverfahren von 4 auf 3 gesenkte Note für die Gebäudeart bestätigt. Wie im Augenscheinprotokoll ausgeführt, wirkt sich die Gebäudeartnote auch auf den Realwertzuschlag aus. Das ist der Grund dafür, dass mit dem teilweise gutheissenden Einspracheentscheid der amtliche Wert des Grundstücks um 14.1 % zurückgegangen ist, der Eigenmietwert hingegen nur um 2.8 %. Der Eigenmietwert wird vom Protokollmietwert abgeleitet, einem Zwischentotal der amtlichen Bewertung, bei dem der Realwertzuschlag keine Rolle spielt (siehe E. 4.2 hiervor).