2. In formeller Hinsicht ist vorerst zu klären, ob die Rekurrenten im Verfahren vor der Steuerrekurskommission vertreten sind. Mit Schreiben vom 11. Januar 2024 hat die Rekurrentin den Rekurrenten bevollmächtigt, sie im Rekursverfahren zu vertreten. Der Rekurrent hat mit Eingabe vom 28. Mai 2024 erklärt, dass ab 1. Juni 2024 die Rekurrentin die Interessen der Erbengemeinschaft wahrnehmen werde (Bst. D und G hiervor). Die letzte Eingabe der Rekurrenten vom 6. September 2024 ist vom Rekurrenten und von der Rekurrentin gemeinsam unterzeichnet worden, ohne dass sie sich darin zur Frage der Vertretung äussern.