Das Protokoll des Augenscheins ist den Rekurrenten und der Steuerverwaltung mit Postaufgabe vom 11. Juli 2024 eröffnet worden. Weil die Delegation einen höheren amtlichen Wert als denjenigen gemäss Einspracheentscheid als gerechtfertigt erachtet hat, sind die Rekurrenten auf eine mögliche Abänderung des Einspracheentscheids zu ihren Ungunsten hingewiesen worden. I. Die Rekurrenten haben mit Schreiben vom 6. September 2024 zum Augenschein- Protokoll Stellung genommen und den Rückzug des Rekurses erklärt. Die Steuerverwaltung hat sich nicht zum Augenschein-Protokoll geäussert.