F. Mit Schreiben vom 3. März 2024 haben die Rekurrenten zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen und an ihren Standpunkten festgehalten. Erneut weisen sie darauf hin, dass die benachbarten Liegenschaften deutlich tiefere amtliche Werte und Eigenmietwerte aufweisen. G. Der Rekurrent hat mit Eingabe vom 28. Mai 2024 erklärt, dass fortan die Rekurrentin die Interessen der Erbengemeinschaft vertreten werde.