E. Die Steuerverwaltung hat sich am 14. Februar 2024 vernehmen lassen. Sie beantragt, den Rekurs abzuweisen. Die Steuerverwaltung erachtet die Bewertung als korrekt und verweist für die rechtliche und schätzungstechnische Würdigung auf die Verfügung vom 8. September 2020 und den Einspracheentscheid vom 11. Oktober 2023. Ergänzend äussert sich die Steuerverwaltung zu dem von den Rekurrenten geltend gemachten Verkehrswert und den von ihnen beanstandeten Noten.