D. Am 11. Januar 2024 ist die von der Rekurrentin unterzeichnete Vollmacht an den Rekurrenten, sie im Verfahren vor der Steuerrekurskommission zu vertreten, eingereicht worden. Im -2- gleichen Schreiben erklärt die Rekurrentin, sich in allen Punkten der Einsprache (gemeint: dem Rekurs) anzuschliessen.