C. Gegen den Einspracheentscheid hat der Rekurrent mit Eingabe vom 12. Oktober 2023 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben und einen tieferen amtlichen Wert beantragt. Nachdem die Steuerrekurskommission mit Eingangsbestätigung vom 23. Oktober 2023 u.a. darauf hingewiesen hat, dass die Eingabe von allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft unterzeichnet oder eine entsprechende Vollmacht eingereicht werden muss, hat der Rekurrent am 26. November 2023 eine überarbeitete, jedoch erneut nur von ihm unterzeichnete Rekursschrift eingereicht. Er beantragt sinngemäss, den amtlichen Wert auf CHF 533'000.-- festzusetzen.