B. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (fortan: Steuerverwaltung), bestimmte den amtlichen Wert des ganzen Grundstücks Nr. 1____ im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 auf CHF 914'900.-- (Verfügung vom 8.9.2020, Akten Steuerverwaltung, pag. 60). Zuvor hatte der amtliche Wert CHF 500'300.-- betragen (Einspracheentscheid vom 20.3.2013, pag. 59). Die von den Rekurrenten gegen die Verfügung vom 8. September 2020 erhobene Einsprache vom 20. September 2020 (pag. 44 f.) wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 11. Oktober 2023 (pag. 1-4) teilweise gutgeheissen und der amtliche Wert auf CHF 785'900.-- festgesetzt.