250 Abs. 3 StG). Die hier relevanten Gemeindesteueranlagen für die Steuerperioden 2014 bis 2018 sind von der Steuerverwaltung bei Berechnung der hinterzogenen Steuerbeträge richtig berücksichtigt worden (pag. 256-254; sämtliche Steueranlagen der Gemeinden und Kirchgemeinden sind abrufbar unter: Menu: "Themen > Steuern berechnen > Steueranlagen" [besucht am 19.11.2024]). Die vom Vertreter daran geäusserte Kritik erweist sich somit als haltlos.