-8- Erwerbstätigkeit und das steuerbare Eigenkapital (Art. 32 Abs. 2 Bst. d StG; Art. 27 Abs. 2 DBG). Wenn eine selbstständig erwerbstätige Person – wie im vorliegenden Fall – eine ordnungsgemässe Buchhaltung führt, gelten für die Bemessung der Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit die Bestimmungen für juristische Personen sinngemäss (Art. 21 Abs. 5 Satz 2 StG, Art. 18 Abs. 3 DBG). Diesbezüglich sehen Art. 85 Abs. 2 Bst. a StG bzw. Art. 58 Abs. 1 Bst. a DBG namentlich vor, dass der Saldo der Erfolgsrechnung den Ausgangspunkt für die Ermittlung des steuerbaren Reingewinns darstellt.