Auch die Zinsen sind durch die Bank halbjährlich belastet worden. Weil das Geschäftsjahr des Einzelunternehmens jeweils den Zeitraum vom 1. Juli bis am 30. Juni des Folgejahres umfasste, wurden in den Jahresabschlüssen die Zinsen per 31. Dezember des Vorjahres und per 30. Juni des aktuellen Jahres berücksichtigt. In den Steuererklärungen deklarierte der Rekurrent die jeweils in den Kalenderjahren 2014 bis 2017 bezahlten Zinsen (Abrechnungen per 30. Juni und per 31. Dezember). Dies erklärt die Unterschiede zwischen den Jahresrechnungen und Formular 4 der Steuererklärungen (siehe vorstehende Tabellen in E. 5.1 und E. 5.2).