5.3 Mit Schreiben vom 17. August 2022 (pag. 162) forderte die Steuerverwaltung den Rekurrenten auf, Bankbelege einzureichen, die den abnehmenden Stand der Hypothek 1 und die dafür bezahlten Zinsen nachweisen. Aus den vom Vertreter daraufhin eingereichten Unterlagen (pag. 173-164) ergibt sich zunächst, dass sich die Hypothek 1 nicht auf die private Liegenschaft, sondern auf ein "Hotel/Restaurant mit Wirtewohnung + Umschwung" bezieht (Bezeichnung des Objekts im Rubrum der Abrechnungen). Weiter geht daraus hervor, dass der Hypothekarkredit halbjährlich um CHF 5'000.-- amortisiert worden ist. Auch die Zinsen sind durch die Bank halbjährlich belastet worden.