4.3 Wenn eine unrichtige Deklaration dazu führt, dass die Steuerverwaltung bei der Veranlagung steuerbare Einkünfte oder Vermögensgegenstände nicht erfasst oder ungerechtfertigte Abzüge gewährt, führt dies zu einem Steuerausfall. Falls die unrichtige Veranlagung rechtskräftig wird und der Steuerausfall daher nicht mehr im ordentlichen Verfahren abgewendet werden kann, ist die Steuerverkürzung und damit der strafrechtliche Erfolg eingetreten, was für eine strafbare -6- (vollendete) Steuerhinterziehung vorausgesetzt wird (Sieber/Malla, a.a.O., N. 20 zu Art. 175 DBG).