E. Die Steuerverwaltung hat sich am 21. Dezember 2023 vernehmen lassen. Sie beantragt die Abweisung von Rekurs und Beschwerde betreffend Steuerwiderhandlung. Die Steuerverwaltung erachtet es als nachgewiesen, dass aufgrund unrichtiger Deklaration in der Steuererklärung die Abzüge für den Hypothekarkredit und die entsprechenden Zinsen zu Unrecht doppelt gewährt worden seien, wodurch der objektiver Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sei.