Weder innert der gesetzten Frist (31.10.2023) noch danach haben der Vertreter oder der Rekurrent eine persönliche Einvernahme verlangt. Mit einem zweiten Schreiben, ebenfalls datiert vom 10. Oktober 2023, hat die Steuerrekurskommission das Rekurs- und Beschwerdeverfahren betreffend Nachsteuer (100 2023 412-416 / 200 2023 272-276) bis zum Abschluss des vorliegenden Verfahrens betreffend Widerhandlung sistiert.