D. Am 10. Oktober 2023 hat die Steuerrekurskommission den Eingang von Rekurs und Beschwerde betreffend Steuerwiderhandlung bestätigt und den Vertreter u.a. darauf aufmerksam gemacht, dass der Rekurrent berechtigt sei, persönlich von der Steuerrekurskommission einvernommen zu werden. Weder innert der gesetzten Frist (31.10.2023) noch danach haben der Vertreter oder der Rekurrent eine persönliche Einvernahme verlangt.