Nur schon aus diesem Grund könne dem Rekurrenten keine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden. Zudem seien sowohl die Buchhaltung als auch die Steuererklärungen "nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen" worden. Zum anderen kritisiert der Vertreter die Berechnung der Nachsteuer (und damit indirekt auch die Höhe der Bussen). Am 11. Oktober 2023 hat der Vertreter zudem zahlreiche Unterlagen eingereicht.