Die Verfügung betraf die Steuerjahre 2014 bis 2018. Darin wurden die vom Rekurrenten und seiner Ehefrau für die gesamte Periode 2014 bis 2018 zu bezahlenden Beträge wie folgt festgelegt: Kanton Bund Nachsteuern 9'328.90 267.00 Bussen 6'996.75 200.25 Verzugszinsen 1'509.10 44.40 Gebühr 200.00 Total 18'034.75 511.65