- 12 - Aus diesen Gründen wird erkannt: 1. Auf den Rekurs betreffend die kantonalen Steuern 2021 wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.--, werden dem Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.