____ Reduktion Vermögenssteuer -476.15 ________ nach Art. 66 StG Total einfache Vermögenssteuer 1'026.75 XX Aus dieser Tabelle kann abgelesen werden, dass die tarifmässige Vermögenssteuer (CHF 1'502.90 bzw. CHF ________) aufgrund der Vermögenssteuerbremse nach Art. 66 StG auf CHF XX reduziert werden muss (dabei unbeachtlich bleibt eine kleine Rundungsdifferenz von CHF 0.12).