3.5.1 Aus dieser Zusammenstellung ist ersichtlich, dass der Rekurrent CHF 4'100.-- als von den Begünstigten erhaltene Wertschriftenerträge deklariert hat. CHF 3'600.-- davon betreffen Erträge aus der "Investition" ([1] und [2]) und CHF 500.-- betreffen Erträge aus dem Darlehen von (ursprünglich) CHF 50'000.-- (3). Mit dieser Deklaration wollte der Rekurrent erreichen, "dass Ertrag und Aufwand = 0" ergeben hinsichtlich seiner "Investition" (pag. 75 f., vgl. auch pag. 89 und pag. 98 f. sowie Eingaben im Rekursverfahren).