-7- einmal CHF 140'000.--; pag. 31). Diesbezüglich ist festzuhalten, dass das Vorbringen des Rekurrenten, wonach die Begünstigten nicht seine Schuldner seien, nicht nachvollzogen werden kann, hat er die Begünstigten doch selbst durch entsprechende Deklaration in Formular 3 seiner Steuererklärung als solche eingestuft.