Darin enthalten sind die im Jahr 2014 zusätzlich aufgenommenen CHF 250'000.-- (vgl. Bst. A) abzüglich der bis zum 31. Dezember 2021 geleisteten Amortisationen (gemäss dem Kreditvertrag Hypothek vom 26.4.2014 [nicht nummerierte Beilage zur Eingabe vom 15.11.2023] waren hinsichtlich dieser Festzinshypothek vierteljährlich Amortisationszahlungen von CHF 1'000.-- zu leisten, erstmals zahlbar per 30.6.2014). Für das Jahr 2021 leistete der Rekurrent gemäss seiner Steuererklärung Amortisationszahlungen über CHF 5'000.-- hinsichtlich der Hypotheken (pag. 55; und damit gleichviel wie im Jahr 2020 [pag.