Zudem sei fraglich, warum er betreiben solle, wenn schon im Voraus ersichtlich sei, dass die Summe nie zurückbezahlt werden könne (insbesondere sei kein Erbanfall zu erwarten). Im Übrigen hätten auch die Begünstigten in ihrem Schreiben (vgl. Bst. H) ausgeführt, dass sie nicht in der Lage seien, die Summe zurückzuzahlen. Rückblickend betrachtet wisse er jedenfalls, dass er eine falsche "Investition" gemacht habe, die er mit dem heutigen Wissen nicht so gemacht hätte und die er nun verloren habe. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: