-4- J. Der Rekurrent hat am 12. Dezember 2023 zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen und erneut festgehalten, dass eine "Investition" und weder eine Schenkung noch ein Darlehen vorlägen Mit seiner Deklaration habe niemand profitiert. Die Steuerverwaltung verlange, dass er einen Verlustschein beibringen müsse. Es sei aber unverantwortbar, eine junge Familie zu betreiben, um einen solchen Verlustschein zu erhalten. Zudem sei fraglich, warum er betreiben solle, wenn schon im Voraus ersichtlich sei, dass die Summe nie zurückbezahlt werden könne (insbesondere sei kein Erbanfall zu erwarten).