G. Am 6. Oktober 2023 hat der Rekurrent Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt sinngemäss, den Verlust bei der Festlegung des steuerbaren Vermögens zu berücksichtigen bzw. die Summe von CHF 255'000.-- nicht im Vermögen aufzurechnen, wobei er keine weiteren Argumente vorgebracht oder zusätzliche Unterlagen eingereicht hat.