-3- F. Mit Einspracheentscheid vom 7. September 2023 hielt die Steuerverwaltung an ihrer am 17. Mai 2023 mitgeteilten Auffassung fest, wonach die CHF 255'000.-- ein Darlehensguthaben darstellten, welches der Vermögenssteuer unterläge (pag. 109 ff. und pag. 99; eine Schenkungsmeldung beim zuständigen Amt ist nicht erfolgt).