Stattdessen werde die Schenkung dem zuständigen Amt gemeldet (pag. 96 f.). Mit Schreiben vom 9. Mai 2023 und vom 20. Juli 2023 stellte der Rekurrent erneut klar, dass die Begünstigten nie seine Schuldner gewesen seien (sie hätten dies in ihrer Steuererklärung auch nie geltend gemacht) und keine Schenkung vorliege, da er eine "Investition" getätigt habe (pag. 98 f. und pag. 100).