C. Mit Veranlagungsverfügung vom 9. Februar 2023 veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), den Rekurrenten abweichend von dessen Selbstdeklaration mit einem steuerbaren Vermögen von CHF 1'488'971.--, wobei sie die CHF 255'000.-- im Vermögen aufrechnete (pag. 81).