B. Seiner Steuererklärung 2021 legte der Rekurrent eine kurze Erklärung bei (Schreiben vom 14.7.2022, pag. 75 f.), in welcher er die soeben dargestellte Ausgangslage im Wesentlichen schildert und ausführt, dass er aufgrund dieser Umstände sein Restguthaben aus der "Investition" (in diesem Schreiben noch als "Bürgschaft" bezeichnet) von ursprünglich CHF 260'000.-- in der Steuererklärung 2021 auf CHF 0.-- herabgesetzt habe (vgl. pag. 76).