Der Rekurrent deklarierte in seiner Steuererklärung 2020 ein weiteres Guthaben gegenüber den Begünstigten in Höhe von CHF 50'000.-- (pag. 31). Dieses Guthaben wurde im Jahr 2021 um CHF 6'500.-- auf CHF 43'500.-- reduziert und der Rekurrent hat angegeben, dass er auf diesem Guthaben einen Bruttoertrag von CHF 500.-- erzielt hat (pag. 76). Der Rekurrent führt aus, dass es sich dabei um ein "echtes Darlehen" handle, welches den Begünstigten gedient habe, deren Lebensunterhalt zu decken und Schulden bei Dritten zurückzuzahlen. Sie hätten vereinbart,