In der Folge mussten die Begünstigten das übernommene Haus in H.________ im Jahr 2021 verkaufen, wobei mit dem erzielten Verkaufspreis lediglich die Hypothek bei ihrer Bank abbezahlt werden konnte. Für die Rückzahlung des vom Rekurrenten gewährten und in seiner Steuererklärung 2020 deklarierten Restguthabens der "Investition" in Höhe von CHF 255'000.-- (vgl. pag. 31; die Amortisation von CHF 5'000.-- wurde offenbar vor dem 31.12.2020 vorgenommen, wann genau geht aus den Akten nicht hervor) reichte der Verkaufserlös nicht aus.