Die Bank erachtete, nach Darstellung des Rekurrenten, die Hypothek für die Begünstigten nur als finanzierbar, soweit keine weiteren Zins- bzw. Amortisationsverpflichtungen bestanden. Deshalb zahlte der Rekurrent die CHF 260'000.-- ohne schriftliche Vertragsabrede oder Sicherheiten (vgl. Akten der Steuerverwaltung, pag. 89 und pag. 98). Er erachtete die Zahlung als "Investition" in das Haus in H._____