A. A.________ (Rekurrent) überliess seiner Nichte B.________ (Begünstigte) und deren Ehemann C.________ (Begünstigter) insgesamt CHF 260'000.-- (in mehreren Tranchen ausbezahlt in den Jahren 2010-2012; vgl. nicht nummerierte Beilagen zur Eingabe vom 15.11.2023), damit diese das Elternhaus des Begünstigten in H.________ übernehmen konnten, da die von der E.________ (Bank) gewährte Hypothek nicht zur vollständigen Finanzierung der Hausübernahme ausreichte. Die Bank erachtete, nach Darstellung des Rekurrenten, die Hypothek für die Begünstigten nur als finanzierbar, soweit keine weiteren Zins- bzw. Amortisationsverpflichtungen bestanden.