6.5 Darauf hinzuweisen ist, dass die Steuerverwaltung für das Grundstück Nr. 3 einen Pauschalabzug für Liegenschaftskosten von CHF 1'680.-- berücksichtigt hat. Aufgrund der Geringfügigkeit dieses Pauschalabzugs kann an dieser Stelle offengelassen werden, ob die vorstehend diskutierten Liegenschaftsunterhaltskosten, welche Arbeiten auf dem von den drei Grundstücken gleichermassen dominierten Anmerkungsgrundstück betreffen, nicht korrekterweise auf alle drei Grundstücke aufzuteilen wären, womit kein Raum für den Pauschalabzug beim Grundstück Nr. 3 bestehen würde.