über CHF 3'080.20) und die anderen dafür zu 100 %. Den Rekurrenten ist diesbezüglich insofern zuzustimmen, dass die Alternativbegründung der Steuerverwaltung nicht vollständig zu überzeugen vermag, da damit Kosten berücksichtigt würden, welche ohne die nicht akzeptierten Grundlagenarbeiten nicht anfallen würden. Nur deshalb ist das Vorgehen der Steuerverwaltung aber nicht willkürlich, wie dies von den Rekurrenten vorgebracht wird.