Die Thuja-Hecke wurde schliesslich durch eine zwei Meter hohe und ca. 40 Meter lange Schutzwand aus Holz ersetzt (vgl. Beilagen 2 und 4 zu Rekurs- und Beschwerde vom 3.10.2023). Während die Rekurrenten beantragen, die gesamten Kosten von CHF 51'504.55 als werterhaltende Unterhaltskosten zum Abzug zuzulassen, erachtet die Steuerverwaltung die Arbeiten mehrheitlich als wertvermehrend und akzeptiert davon CHF 15'649.-- und CHF 4'560.35 (vgl. Bst. B) als Liegenschaftsunterhalt.