3. Strittig und vorliegend zu prüfen ist, in welchem Umfang die im Jahr 2021 angefallenen Auslagen von gesamthaft CHF 51'504.55 für den Ersatz der Thuja-Hecke durch eine Schutzwand aus Holz als Liegenschaftsunterhaltskosten von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden können, wobei die Steuerverwaltung von diesem Betrag rund CHF 20'210.-- (CHF 4'560.35 + CHF 15'649.07 [1/3 von CHF 46'944.20]) berücksichtigt hat, die Folge dessen im vorliegenden Verfahren nicht mehr strittig sind.