E. Die Rekurrenten haben dazu am 5. Dezember 2023 Stellung genommen. Sie führen aus, dass der Ansatz von 1/3 aus ihrer Sicht willkürlich gewählt sei. Hinsichtlich der Alternativberechnung sei nicht verständlich, wie die in dieser von der Steuerverwaltung akzeptierten -3- Aufwendungen möglich sein sollten, wenn die Grundlagenarbeiten nicht ausgeführt würden. Aufgrund der abrutschenden Böschung habe ein Wertverlust gedroht. Durch die Massnahme habe der Werterhalt sichergestellt und der Gefährdung Dritter Einhalt geboten werden können. F. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat sich nicht vernehmen lassen.