Zudem würden die aufwändigen, gefährlichen und verkehrsbehindernden Pflegemassnahmen entfallen. Die gewählte Sanierungsvariante werde deshalb als gleichwertig betrachtet. Der von der Steuerverwaltung berücksichtigte Anteil sei absolut willkürlich. Es ärgere sie sehr, dass die entstandenen Kosten nicht akzeptiert würden, obwohl der amtliche Wert seit Erstellung der Liegenschaften trotz der Verkehrsemissionen bereits zweimal erhöht worden sei. Die Beeinträchtigung durch den Strassenlärm sei zwischenzeitlich unzumutbar. Dem seien sie mit einer Holzwand anstelle einer Thuja-Hecke entgegengetreten.