Insbesondere nicht zum Abzug zugelassen wurden deklarierte Ausgaben in Höhe von gerundet CHF 31'295.-- (2/3 von CHF 46'944.20) im Zusammenhang mit dem Ersatz der Thuja-Hecke durch eine Schutzwand aus Holz, da es sich dabei um einen Ersatz mit Qualitätsverbesserung handle (akzeptiert wurde 1/3, ausmachend gerundet CHF 15'649.--). Kosten von CHF 4'560.35 etwa für die Entsorgung der Thuja-Sträucher wurden von der Steuerverwaltung hinsichtlich des Grundstücks Nr. 1 vollständig akzeptiert (zusammen mit den vorstehend erwähnten Kosten von CHF 46'944.20 [nur zu 1/3 berücksichtigt] ergebend die geltend gemachten CHF 51'504.55; vgl. pag. 49 und pag.