Dabei wurden folgende Unterhaltskosten zum Abzug zugelassen (nebst Liegenschaftssteuern und Betriebs- und Verwaltungskosten): CHF 21'244.-- das Grundstück Nr. 1 betreffend, CHF 3'436.-- das Grundstück Nr. 2 betreffend und CHF 1'680.-- das Grundstück Nr. 3 betreffend (Pauschalabzug). Insbesondere nicht zum Abzug zugelassen wurden deklarierte Ausgaben in Höhe von gerundet CHF 31'295.-- (2/3 von CHF 46'944.20) im Zusammenhang mit dem Ersatz der Thuja-Hecke durch eine Schutzwand aus Holz, da es sich dabei um einen Ersatz mit Qualitätsverbesserung handle (akzeptiert wurde 1/3, ausmachend gerundet CHF 15'649.--).