Was der Rekurrent gegen die Besteuerung vorbringt (Rekurs- und Beschwerdeschreiben vom 23.9.2023, S. 3), ändert an diesem Ergebnis nichts. Insbesondere ändert daran nichts, dass der Rekurrent geltend macht, dass ein Spin-off steuerneutral vollzogen werden könne. Es ist ihm zwar zuzustimmen, dass ein steuerneutraler Spin-off auf Stufe der Gesellschaft sich grundsätzlich auch steuerneutral auf Stufe des Aktionärs auswirken kann (E. 3.3). Nicht jedoch, wenn eine Gratisaktienausgabe auf Stufe des Aktionärs ohne Kapitalherabsetzung erfolgt (E. 3.4). Auch ändert der Hinweis auf den kürzlich (4.10.2023) von der Novartis AG vollzogenen Spin-off der Sandoz Group AG nichts.