4. Die vorliegend interessierende Ausschüttung der D.________ Aktien erfolgte in Form einer anteiligen (Stamm-)Aktiendividende an jeden Aktionär der (in den USA ansässigen) C.________ Inc. (vgl. Pressemitteilung der C.________ Inc. vom ________.2021, abrufbar unter , Rubriken: "________" [abgerufen am 31.10.2024]), ohne dass es zu einer Kapitalherabsetzung gekommen ist. Der beim Spin-off entstandene Vermögensertrag (Gratisaktien) ist somit in der Schweiz bzw. im Kanton Bern von der Steuerverwaltung zu Recht