Dieser "Nominalwertzufluss" entspricht einer Gratisaktienausgabe, die nach dem Nennwertprinzip als Vermögensertrag (nach Art. 20 Abs. 1 Bst. c DBG bzw. Art. 24 Abs. 1 Bst. c StG) besteuert wird, wenn die Aktien – wie vorliegend – im Privatvermögen gehalten werden (Raffael Büchi, a.a.O., S. 182 f.). Daran ändert nichts, dass der Spin-off auf Ebene der Gesellschaft (in den USA) unter Umständen keine Steuerfolgen zeitigt (E. 3.3).