Heuberger/Grünblatt, a.a.O., N. 157 zu § 6; vgl. bez. Gratisnennwerterhöhungen von der Crone/Gersbach/Kessler/von der Crone/Ingber, Das Fusionsgesetz, 2. Aufl., 2017, Rz. 1362). Werden die Aktien der abzuspaltenden Gesellschaft – wie vorliegend – direkt ausgeschüttet, liegt auf Stufe Aktionär eine Gratisaktienausgabe vor. Offene Reserven der abspaltenden Gesellschaft werden in Aktienkapital der abzuspaltenden Gesellschaft umgewandelt, ohne dass dabei die abspaltende Gesellschaft ihr Aktienkapital um den Nennwert des neu geschaffenen Kapitals herabsetzt.