-5- Hierzu ist vorab festzustellen, dass obwohl in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage für die Steuerneutralität für die beteiligten natürlichen Personen fehlt, eine gewinnsteuerneutrale Spaltung auch für Aktionäre, welche die Beteiligung im Privatvermögen halten, steuerneutral wirkt (BGer 2C_34/2018 vom 11.3.2019, E. 5.3). Diese Ansicht wurde in der Verwaltungspraxis durch die ESTV bereits im KS Nr. 5 anerkannt und nun unter ausdrücklichem Verweis auf das zitierte Bundesgerichtsurteil erneut bestätigt (Ziff. 4.3.3.1 des KS Nr. 5a; Heuberger/Grünblatt, Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Umstrukturierungen, 2. Aufl.