O., S. 174 ff. und S. 5 f.). Vorliegend werden allfällige Unternehmensgewinne der US-amerikanischen Gesellschaften in den USA besteuert (Art. 7 Abs. 1 DBA-USA), weshalb es für eine allfällige Steuerneutralität auf die Kriterien von Sec. 355 IRC ankommen würde. Die Steuerfolgen der vorliegend beteiligten Gesellschaften interessieren vorliegend jedoch nicht weiter und müssen daher auch nicht weiter geprüft werden. Zu prüfen sind bloss die Steuerfolgen auf Stufe Aktionär (Rekurrent) in der Schweiz bzw. im Kanton Bern.